Part 1: Schilda ist überall!….

...oder: Arbeitsvermittlung a la Agentur für (oder gegen?) Arbeit!!

…oder: Arbeitsvermittlung a la Agentur für (oder gegen?) Arbeit!!

Für die Leser, die es nicht wissen:
ich bin seit 31.3. dieses Jahres arbeitslos, und auf Stellensuche. Bedingt durch die schlechte Konjunktur ist es momentan schwierig Jobs in der IT-Brache zu bekommen. Gut dass es die Agentur für Arbeit gibt. Die hilft einem ja, einen Job zu finden.. Denkt man.. Denkst Du!

Aber fangen wir mal langsam an.. Denn diese Geschichte modernen Schildbürgertums hat eine längere Vorgeschichte.

Zuerst mal muss man wissen, dass ich einen befristeten Arbeitsvertrag bei meinem letzten Arbeitgeber hatte. Der war erst auf ein Jahr (genauer gesagt waren es nur 11 Monate und 14 Tage, da der Vertrag am 15.10 begann, aber am 31.9. endete. Das wiederum war blöd, da man MINDESTENS 1 Jahr (also 365 Tage jetzt schreib ich schon mit Doppelklammern, wo soll das mit meinen Bandwurmsätzen noch enden?) am Stück beschäftigt sein muss, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben) befristet.

Glücklicherweise wurde der Vertrag nochmals um ein halbes Jahr verlängert, so dass ich nun knapp 8 Monate Anspruch auf ALG1 habe, bevor ich mich für ALG II (Jo, liebe Leute; das ist Hartz IV) anstellen darf. Nun ist es Pflicht, sich bei einem befristeten Arbeitsvertrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitssuchend (bitte achtet auf das Wort Arbeitssuchend. Es ist etwas völlig anderes als Arbeitslos, wie man später sehen wird) zu melden.

Also meldete ich mich fristgerecht bereits Mitte Dezember bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend.

(Die Agentur für Arbeit. War mal gedacht der Arbeitssuchenden Bevölkerung wieder in Lohn und Brot zu helfen.. jaja.. lang, lang ist’s her)

Man nahm meine Daten auf, und das war’s auch schon. Sonst passierte nix. Ach ja, doch, ich bekam noch einen Termin vor dem 31.3, bei meinem persönlichem Fallmanager. Der war zwar sehr nett, mit meinem Berufsbild aber sichtlich überfordert. Außerdem schien er sehr daran interessiert zu sein, mich in eine langfristige Qualifizierung zu stecken. Nun, ich bin genügend qualifiziert. Ich habe in meinem leben schon mehr Jobs gemacht, als ein normaler Mensch in 10 Leben. Und meine letzte Umschulung zum Beruf des IT-Systemkaufmanns ist zwar 10 Jahre her, aber da ich den Beruf auch aktiv ausgeübt habe, muss ich da nicht noch drin qualifiziert werden. Außerdem will ich schnell wieder in den Arbeitsmarkt, und mir nicht den Hintern ein Dreivierteljahr bei einem Bildungsträger plattsitzen.

Nun, das Gespräch mit meinem Fallmanager war ziemlich kurz, außer 3 ausgedruckten Jobvorschlägen, die ich mir auch selber im BIZ hätte ziehen können, gab’s nix.

Der nächste Termin sollte dann am 1.4. sein. dem ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit.

2 Tage vor dem Termin, rief mich eine Dame des Arbeitsamtes an, und sagte den Termin ab, da Herr *** (Name dem Autor bekannt) terminliche Schwierigkeiten hat. Ich würde einen neuen Termin bekommen.. ‘OK! Kein Problem’, sagte ich. Die Wochen gingen ins Land, und tatsächlich bekam ich einen Monat später einen neuen Termin am 3.5. Das passte mir ganz gut, da ich mich wunderte, dass am 31.4. keine Überweisung des Arbeitslosengeldes auf meinem Konto war, und das wollte ich ganz gerne ansprechen. Darauf angesprochen druckste der Herr ein bisschen rum. Tja, ich hätte mich zwar arbeitssuchend gemeldet, aber nicht arbeitslos…

Aaach? Uuund? Ich schaute etwas verständnislos, und bat um eine Erläuterung des Unterschieds der beiden sehr ähnlich klingenden Worte.. Nach längerem stammeln diverser Paragraphen aus dem SGB I (Sozialgesetzbuch), versuchte er mir zu erklären, dass der Status arbeitssuchend keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beinhaltet. Und ich hätte mich eben arbeitssuchend, aber nicht arbeitslos gemeldet.

Aber das könnte man ja jetzt nachholen, und mir würde ja auch kein Verlust entstehen. Nun, mittlerweile war ich vorsichtig geworden, da mir diese Pfeife nicht unbedingt zu den fähigsten seiner Art zu gehören schien. Ich hakte deshalb nach und fragte, was er genau damit meinen würde, wenn er sagt, mir würde kein Nachteil entstehen?  Wie befürchtet, kam wieder eine Geschichte der höheren Beamtenlogik. Also, ich solle dann jetzt den Antrag auf ALG I stellen, und dann würde man mir das Geld ab jetzt (was ja schon einen Monat später war) zahlen. Ich hätte ja keinen Verlust dadurch. Kein Verlust? Ich wunderte mich etwas über diese Formulierung, da mir schließlich das Geld für diesen Monat fehlen würde.

“Ja”, sagte der nette Herr, “aber mein Anspruch auf Bezug des Arbeitslosengeldes würde sich ja um den Monat verlängern, den ich den Antrag später abgebe”. Ich klärte den netten Herrn freundlich darüber auf, dass ich weder vorhabe das ALG I acht Monate zu nutzen (weil ich gerne vorher schon wieder in Arbeit sein will), und wenn ich es nicht nutze, wird es ja sicherlich nicht nachgezahlt, oder? “Ne, nachgezahlt wird nix”, das gab er zu. Also rechnete ich ihm vor, dass man es drehen könne, wie man will, aber es bleibt die Differenz eines Monatsbezugs, um die laufenden Kosten zu decken. Außerdem machte ich ihn darauf aufmerksam, dass er beim Termin am 1.4. (den er ja um einen Monat verschoben hat) die fehlende Arbeitslosmeldung ja wohl gemerkt hätte, und die Arbeitslosmeldung dann noch fristgerecht, ohne Versorgungslücke, erfolgt wäre. Dies konnte er dann auch nicht mehr weg diskutieren.  Überhaupt muss einem Bürger das schon etwas besser vermittelt werden, was denn nun genau der Unterschied zwischen Arbeitslos und Arbeitssuchend ist. Wenn ich mich bei der Agentur für Arbeit melde, und bekannt ist, dass mein Arbeitsvertrag endet (was ja auch ein Ende des normalen Einkommens bedeutet), müsste man ja wohl darüber informiert werden, dass noch zusätzlich die Arbeitslosmeldung erfolgen muss. Nun, der Logik konnte er sich nicht entziehen. Von daher gab er mir sofort einen Termin, bei der Antragsannahme. 5 Minuten später saß ich schon einer nette Dame gegenüber. Sie schien meinen Fall auch zu kennen, den Sie sagte sofort, dass es kein Problem wäre, dies rückwirkend zu machen, da ich alle Termine wahrgenommen habe. Ich bekam (typisch Deutsch) eine dicke Mappe, zum abarbeiten. Natürlich obligatorisch ein Auszug des SGB I, da man natürlich jede Menge Pflichten hat. (Eigentlich hat man nur Pflichten, da man von Rechten nach dem “fördern und fordern”- Pamphlet, nicht mehr reden kann).

Dazu eine Menge Formulare zum ausfüllen: Für den Arbeitgeber… und für mich… und für die Krankenkasse…und, und und…

(darin sind die deutschen sicherlich die Weltbesten!! Formulare für alles. Das SGB I (in Auszügen), sowie Anträge für den letzten Arbeitgeber, die Krankenkasse.. und eine Checkliste, was die Herren vom Amt noch so alles benötigen)

Glücklicherweise hatte ich nach einer Woche alles ausgefüllt wieder..

Dann musste ich nur noch einmal anrufen, weshalb man allerdings einem am Existenzminimum lebenden Bürger auch noch eine kostenpflichtige Hotline aufzwingt, habe ich nicht so ganz verstanden.. Also wieder einen Termin für die Abgabe aushandeln…

(sollte eigentlich vor jeder Agentur für Arbeit stehen.. Warnung vor den Fallmanagern)

Das klappte erstaunlich schnell. 2 Tage später konnte ich schon bei der Leistungsabteilung antanzen. Dauerte auch nur knapp 20 Minuten, und alles war abgehakt. Der Sachbearbeiter konnte mir auch sofort ausrechnen, was ich denn so als Arbeitslosengeld bekommen würde. Knapp 640 Euro ALG I. Haha.. Na Suuuper.. Als Hartz IV- Empfänger hatte ich ja noch 200 Euro mehr! Und obwohl mir meine damalige Sachbearbeiterin gesagt hatte, dass man Bestandsschutz hat (das bedeutet, wenn man ein hohes ALG bezieht, aus einem früheren besser bezahlten Job, und man wechselt zu einem Arbeitgeber, der einen statt mit Geld, mit Almosen bewirft, und man wird wieder Arbeitslos, dann bekommt man das höhere ALG; soweit die Theorie!), war es natürlich bei MIR nicht so, da es dafür eine Frist gab, und die hatte ich um 3 Monate überschritten. DAS es eine Frist gibt, hatte mir meine frühere Fall-Managerin natürlich verschwiegen.

Dies war Part 1 des Bundesdeutschen Behörden-Wahnsinns. Part 2 wird noch besser..

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