Hallo lieber Leser und Leserine! Ich bemühe mich nach Kräften den Monatsrückblick für April fertig zu bekommen - versprechen kann ich es nicht. Den Monat ist einiges passiert - Krank, Urlaub, das Osterfest - natürlich mit handfestem Skandal (der keiner war) und dem üblichen Quatsch um die Lockerung des Karfreitags. Heute ist der 28. April und ich habe grade mal den ersten Satz geschrieben. Wundert euch also nicht, wenn der Monatsrückblick diesmal verspätet kommt...

Rechtsprechung

  • Bunt war gestern – weg mit den Bildern aus den Blogs..

    ..oder: wenn Richter Recht sprechen heißt das noch lange nicht, dass Sie Ahnung von der Materie haben

    Jetzt haben wir es ja bald endlich geschafft. Ich meine dass die Dummen an allen Hebeln der Macht sitzen. War es bis dato nur unsere Regierung, die durch Inkompetenz auf sich aufmerksam machte und für die das Internet “Neuland” ist (mal im Ernst Leute – traut Ihr einer Bande von Geld-und Machtgeilen Halsabschneidern, die noch vor der Wahl laut proklamierten, dass gentechnisch Veränderte Saaten keine Chance hätten in Deutschland zugelassen zu werden, und sich dann in der EU-Abstimmung enthalten, was de facto ein Ja bedeutet?), haben in letzter Zeit auch die deutschen Richter gezeigt, dass Sie wohl ein paar Stunden zu lange vor dem Prekariatsfernsehen gesessen haben und das letzte bisschen Resthirn Platz gemacht hat für das überflüssige Wissen, dass “der Wendler” ein Parfüm kreiert hat, welches beim drücken des Zerstäubers Ballermann-Musik abspielt.

    War es vor einigen Wochen das seltsame Urteil, welches Besucher der Video-Plattform Red-Tube, die – nun sagen wir mal “Videos für Erwachsene” – als Filesharing Piraten betrachtete und einem abgezocktem Abmahn-Anwalt daraufhin Tür und Tor öffnete Hunderte User mit Unterlassungserklärungen zu bombardieren – zu Unrecht wie die Richter später zurückruderten und das Urteil revidierten, denn das betrachten eines Videos auf Video-Portalen (egal ob es Red Tube oder You Tube ist) ist kein File Sharing sondern ein Streaming. Und das ist nicht strafbar.

    Doch Neuland ist für unsere Exekutive, Legislative und Judikative immer und überall wie es scheint.

    Nun wurde wieder ein Urteil von einem OLG erlassen, welches sich dem Copyright von Bildern im Internet annimmt. Gegen Copyright ist soweit nichts einzuwenden – schützt es doch das geistige Werk des Fotografen.

    Doch leider ist das mit dem geistigen Eigentum so ein Ding. Wie kann ich beweisen, dass ein Bild mir gehört? Im Zeitalter der Digitalfotografie hat man keinen Originalfilm, auf dem man einem Richter das Negativ zeigen kann – sollte man von jemandem angezeigt werden, der irrtümlich meint, dass Bild wäre von Ihm aufgenommen worden sein, dann hat man schlechte Karten.

    Viele Bilder im Internet sind von Ihren damaligen “Knipsern” freigegeben worden ohne irgendwelche Einschränkungen. Was, wenn der einstige Fotograf nun auf einmal auf den Gedanken kommt, damit über eine Unterlassungserklärung eine “schnelle Mark” zu machen? Man hat ja kaum einen Schriftverkehr – und nach mehreren Jahren ist es kaum noch möglich herauszufinden, wer das Bild veröffentlicht hat um sich im nachhinein Rechtssicherheit zu holen. Zum Teil ist der damalige Fotograf auch gar nicht mehr festzustellen.

    Das bringt mich nun leider dazu einen rigorosen Schritt zu unternehmen.

    ALLE Bilder, aus meinen Beiträgen, bei denen ich nicht mit Sicherheit feststellen kann, dass Sie von mir persönlich aufgenommen worden sind oder Screenshots, welche ich am heimischen Rechner beim testen von lizenzierter Software erstellt worden sind, werden gegen eine wunderschöne graue Platzhaltergrafik ausgetauscht.

    Placeholder

    Wenn Ihr also demnächst in meinen alten Beiträgen dieses Bild seht, wundert euch nicht..

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